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Fahrvergünstigungen

Dual Studierende haben während ihres Studiums Anspruch auf eine Reihe von Fahrvergünstigungen in der zweiten Wagenklasse. Fahrvergünstigungen sind ein Teil der Sozialleistungen des Arbeitgebers Deutsche Bahn für seine Mitarbeiter:innen, die sogar tarifvertraglich geregelt sind. Grundlage sind der Konzern-Fahrvergünstigungs-Tarifvertrag bzw. der Konzern-JobTicket-Tarifvertrag. Bitte beachte, dass nicht alle Unternehmen des DB-Konzerns unter den Geltungsbereich der Tarifverträge fallen.

Mit den internationalen Fahrvergünstigungen hast Du zahlreiche Möglichkeiten, privat die schönsten Seiten Europas zu entdecken. Nach einer Konzernzugehörigkeit von einem Jahr und in Abhängigkeit davon, in welchem Geschäftsbereich Du beschäftigt bist, kannst Du von einer internationalen Ermäßigungskarte (FIP-Ausweis und ggf. Freifahrten im europäischen Ausland profitieren.  

Der FIP-Ausweis ermöglicht die preiswerte Nutzung internationaler Bahn- und Schiffsverbindungen mit einer Ermäßigung von bis zu 50%  auf den normalen Fahrpreis und ist eine Voraussetzung für die Bestellung einer jährlichen Freifahrt bei den meisten Mitgliedern der FIP-Vereinigung.

Alle relevanten Informationen und Formulare findest Du hier im DB Personalportal(Hinweis: Einen Zugang zu DB Personalportal erhältst Du erst ab dem ersten Tag bei der DB).

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Im Studium wirst Du voraussichtlich viel unterwegs sein. Dafür stellen wir allen unseren Dual Studierenden auf Wunsch eine NetzCard der 2. Klasse zur Verfügung. Sie kann neben dienstlichen Firmenreisen auch für private Fahrten genutzt werden. Die NetzCard 2. Klasse berechtigt zu beliebig vielen Reisen mit fast allen Zügen der Deutschen Bahn.

Hier erhältst Du den Antrag und die Nutzungsbestimmungen. Bitte denke daran, die Anträge rechtzeitig (mindestens 6 Wochen vor dem ersten Nutzungstag) an den DB Personalservice zu senden. Diese Fahrvergünstigungen sind attraktiv, aber nicht kostenfrei. Es muss ein geldwerter Vorteil für den privaten Anteil versteuert werden, was die Nettoauszahlung im Monat des ersten Geltungstages der NetzCard deutlich reduzieren kann. Im Rahmen Deiner Steuererklärung kannst Du den entsprechenden Ausgleich wieder herstellen. Bitte spreche hierzu mit Deinem Steuerberater.

Mit Beendigung Deines Studiums musst Du die NetzCard 2. Klasse wieder zurückgeben. Alle Anträge und Informationen findest Du auch im DB Personalportal(Hinweis: Einen Zugang zu DB Personalportal erhältst Du erst ab dem ersten Tag bei der DB). Die Nutzungsbedingungen zur NetzCard 2. Klasse kannst Du auch hier noch einmal nachlesen.

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Neben der NetzCard 2. Klasse bietet die Deutsche Bahn noch weitere attraktive Fahrvergünstigungen an wie z. B.:

  • DB Job-Ticket M
  • Familienbesuchsfahrt
  • RegioTicket M 50 H/R
  • TagesTicket M Fern
  • Deutschland-Ticket als Job-Ticket
  • Fahrkarten für ausgewählte Schiffsverbindungen im Bereich Nord- und Ostsee

Du findest alle Informationen zu den Fahrvergünstigungen hier oder im DB Personalportal (Hinweis: Einen Zugang zu DB Personalportal erhältst Du erst ab dem ersten Tag bei der DB).

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Du musst im Rahmen Deiner Ausbildung oder Deines dualen Studiums regelmäßig Kosten für Miete oder eine Monatsfahrkarte verauslagen und beantragst dafür jedes Mal im Vorfeld einen Einzelvorschuss?

Dann erspart Dir der Dauervorschuss für Firmenreisen einiges an Mühe!

Hier geht's zum Artikel. Beantragen kannst Du den Dauervorschuss im Personalportal.

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Informationen rund um das Thema findest du hier oder auch im DB Personalportal  (Hinweis: Einen Zugang zum DB Personalportal erhältst Du ab dem ersten Ausbildungstag).

Für weitere Fragen rund um das Thema Fahrvergünstigungen stehen Dir die Mitarbeiter:innen von Personal direkt gerne zur Verfügung.

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