Rahmenbedingungen

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Artikel: Rahmenbedingungen

Firmenreisen

Du fährst auf Firmenreise und weißt nicht wie Du deine Reise buchen und abrechnen musst? Wir bieten Dir mit dem "Reisekosten-ABC" alle Infos, die Du benötigst.

Schau Dir außerdem die Videos an, in denen wir Allgemeines zu Firmenreisen und Abrechnung, die Onesto-App und die Reisekostenabrechnung per App erklären.

Alle Kosten, die Dir erstattet werden sollen, musst Du vorher im Betrieb absprechen! Eine Übersicht über die Regelungen zu Firmenreisen (was ist eine Firmenreise, welche Kosten sind abzurechnen...) findest Du bei den "weiteren Hinweisen" unten.

Beachte: Ab April 2024 kannst Du Firmenreisefahrkarten ausschließlich über die Onesto-Website oder die onesto2go-App buchen. Hier findest Du wichtige Infos dazu zu den Anwendungen.

Richtlinie Firmenreise

Die Firmenreise Richtlinie regelt alles rund um das betrieblich veranlasste Reisen.

Regelungen

1. Fahrten eines Dual Studierenden zur Hochschule sowie zu Veranstaltungen auf Veranlassung der Hochschule sind keine Firmenreisen.

2. Für Fahrten eines Dual Studierenden zu konzerneigenen Lern-, Ausbildungs- und Trainingszentren innerhalb der politischen Gemeinde des Stammeinsatzortes werden keine Verpflegungsmehraufwendungen erstattet. Darüber hinaus erfolgt bei sonstigen Firmenreisen während des Dualen Studiums keine Erstattung des Verpflegungsmehraufwands, soweit es sich um Firmenreisen vom Stammeinsatzort des Dual Studierenden zu einem betrieblichen Praxisstandort handelt. Bei Praxiseinsatzes besteht insofern bei der Reisekostenabrechnung die Verpflichtung, als Reisezweck "Praxiseinsatz für Dual Studierende" anzugeben.

3. Nimmst Du im Rahmen Deines Dualen Studiums fachliche Aufgaben Deines ausbildenden Bereichs oder des Bereichs wahr, die im Rahmen des Einsatzes am Praxisstandort zugeordnet sind, und machst in diesem Zusammenhang Firmenreisen, erhältst Du neben den sonstigen Reisekosten auch Verpflegungsmehraufwendungen.

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Weitere Informationen

Hier findest Du alle relevanten Informationen bezüglich der Wegezeitentschädigung.
(Hinweis: Einen Zugang zu "Meine DB" erhältst Du ab dem ersten Tag bei der DB).

Absolvierst Du einen längeren aber vorübergehenden Einsatz außerhalb Deines Stammeinsatzortes und kannst die Strecke nicht pendeln (90 Min. Fahrzeit/Strecke ist zumutbar), such Dir eine Unterkunft und beachte dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot. Du erhältst in Anlehnung an die Richtlinie "Doppelte Haushaltsführung" und einen Mietkostenzuschuss von monatlich max. 800 €.

Die Firmenreisen Richtlinie gilt übrigens sowohl in Deutschland als auch im Ausland für Aufenthalte bis max. 3 Monaten. Wir haben Dir die Regelungen hier anschaulich zusammengefasst. Detailinfos zu Auslandsaufenthalten findest Du hier.  

Bist Du ausbildungsintegriert Dual Studierende:r? Dann findest Du hier die Zusammenstellung der Regelungen, die für Dich gelten. 

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Krankheit, Unfall, Elternzeit

Was zu tun ist, wenn Du krank wirst, einen Unfall erlitten hast, ein Kind bekommst bzw. Elternzeit nehmen möchtest.

Bei Krankheit

Bist Du infolge von Krankheit nicht arbeitsfähig, informiere unverzüglich Deine:n Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK). Bitte erkundige Dich bei ihm, welche Personen Du in diesem Fall noch kontaktieren musst. Bei einer Erkrankung von mehr als 3 Kalendertagen musst Du in der Regel spätestens am 4. Tag Deine Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen und eine Bescheinigung ausstellen lassen. Für gesetzlich Krankenversicherte wird diese Bescheinigung ab dem 01.01.2023 in den meisten Fällen digital ausgestellt und direkt vom Arzt/der Ärztin an Deine Krankenkasse +übermittelt.  Den Schein musst du in diesem Fall nicht mehr an Deine:n Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator:in (NGK) schicken, Dich aber unbedingt wie sonst auch krankmelden. Bitte beachte, dass Wochenenden bei der Berechnung der Krankheitstage mitzählen.

Beispiel: Wenn Du Dich am Freitag krankmeldest, musst Du, sofern Du am Montag immer noch arbeitsunfähig bist, umgehend einen Arzt/eine Ärztin aufsuchen, die Arbeitsunfähigkeit feststellen lassen und – sofern nicht digital von Deinem Arzt/Deiner Ärztin übermittelt - die Bescheinigung einreichen.


Erkrankst Du während Theoriephase an der Hochschule, informierst Du sowohl die Hochschule wie auch Deine:n NGK. Auch in diesem Fall lässt Du Dir bei entsprechender Dauer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen. Übermittelt Dein Arzt/Deine Ärztin die Bescheinigung digital an die Krankenkasse, bitte um einen Ausdruck für Deine persönlichen Unterlagen. Diesen kannst du zum Nachweis in der Hochschule nutzen. Achte dabei aber bitte darauf, die Angabe zur Diagnose und zum behandelnden Arzt/Ärztin zuvor unkenntlich zu machen.

Hier findest Du ein Muster einer unkenntlich gemachten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Bitte lege Arztbesuche möglichst so, dass sie außerhalb der Kernarbeitszeit liegen. Ein Arztbesuch zählt nicht zu Deiner Studienzeit.

Wichtig: Es kann in Deinem Geschäftsfeld auch anders geregelt sein. Bitte informiere Dich bei Deinem/Deiner NGK.

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Bei Unfall

Bitte melde Wege- und Arbeitsunfall Deinem Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator (NGK) unverzüglich. Bitte gib auch private Unfälle in der Freizeit, aus denen eine Arbeitsunfähigkeit resultiert, unaufgefordert an Deinen NGK weiter, damit Regressansprüche des Arbeitgebers gegenüber Dritten geprüft werden können.

Dazu zählen auch alle Unfälle im Privatbereich, die sich am Wochenende, nach der Arbeit oder im Urlaub ereignen können, wie z. B. Verkehrsunfall, Sportunfall oder Verkehrssicherungspflichtverletzung. Bist Du nach einem Arbeits- und Wegeunfall arbeitsunfähig, dann suche einen Durchgangsarzt auf. Eine Liste der zugelassenen Ärzte findest Du im Internet.

Wichtig: Bitte informiere Dich vorab bei Deinem NGK, wer Dein zugelassener Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft) ist.

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Elternzeit

Wenn Du schwanger bist, zeige die Schwangerschaft bei deiner/deinem NGK bzw. Fachlicher Begleiter:in und der Hochschule an. Für dich gelten auch die Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Als Dual Studierende besteht allerdings kein gesetzlicher Anspruch auf Elternzeit gem. Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BBEG). Um dennoch eine Auszeit mit Kind in Anspruch nehmen zu können, besteht alternativ die Möglichkeit, eine unbezahlte Freistellung ohne betriebliches Interesse zu beantragen. Für die Zeit der unbezahlten Freistellung wird der Vertrag ruhend gestellt und um die Zeit der Freistellung verlängert. Hochschulschulseitig ist i.d.R. ebenfalls eine Beurlaubung und Verlängerung des Studiums wegen Mutterschutz und Freistellung (Elternzeit) möglich.  

Details findest Du auch auf Meine DB.

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Vertragliche Pflichten

Aus Deinem Ausbildungs-/Studienvertrag ergeben sich verschiedene Pflichten, deren Einhaltung uns wichtig für eine gute Zusammenarbeit ist. Wir möchten Dich auf die wesentlichen Pflichten hinweisen, die sich aus dem Ausbildungs-/Studienvertrag und der Zusatzvereinbarung ergeben und bei Nichteinhaltung zu einer Abmahnung bzw. Kündigung führen können.

Lernpflicht und Besuch der Lehrveranstaltungen

Das Duale Studium lebt vom Zusammenspiel zwischen Theorie und Praxis. Deshalb sind beide Bereiche gleichermaßen wichtig. Aus diesem Grunde ist die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen sowie deren Vor- und Nachbereitung verpflichtend, damit Du das Studium in der dafür vorgesehenen Zeit erfolgreich abschließen kannst.
 

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Notenbescheinigungen

Die Notenbescheiningungen, die Du in jedem Semester erhältst, legst Du bitte sobald sie Dir vorliegt unaufgefordert Deinem Nachwuchskräfte-Gesamtkoordinator (NGK) vor.

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Schweigepflicht

Du musst über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen wahren.
 

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Meldung bei der Arbeitsagentur

Rechtzeitig vor Abschluss Deines Studiums meldest Du dich bitte persönlich bei der jeweiligen Arbeitsagentur arbeitssuchend. 

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Tarifvertrag

Der Nachwuchskräfte-Tarifvertrag EVG bzw. NachwuchskräfteTV GDL und die Konzernbetriebsvereinbarung Nachwuchskräfte sind die wesentliche Basis für die Rahmenbedingungen von Chance plus, der Berufsausbildung und dem Dualen Studium bei der DB.

Der "Tarifvertrag für Nachwuchskräfte verschiedener Unternehmen im DB-Konzern" (kurz NachwuchskräfteTV EVG bzw. NachwuchskräfteTV AGV MOVE GDL) und die Konzernbetriebsvereinbarung Nachwuchskräfte (kurz KBV Nachwuchskräfte) regelt viele Rahmenbedingungen für die Berufseinsteiger:innen. Bitte beachte, dass nicht alle Geschäftsfelder unter den Geltungsbereich fallen!

Nachwuchskräfte-Tarifvertrag

Der NachwuchskräfteTV EVG bzw. NachwuchskräfteTV GDL umfasst allgemeine Regelungen, die sowohl für Dich als Dual Studierenden als auch für Azubis gelten, u. a. zu folgenden Themen:

  • Urlaubsgrundsätze
  • Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge
  • Haftung
  • Zeugnis
  • Bildungsurlaub

Darüber hinaus enthält er Regelungen speziell für Dual Studierende:

  • Studienvergütung
  • Studienbonus für praxisintegrierte Dual Studierende
  • Jährliche Zuwendung für ausbildungintegriert Dual Studierende
  • regelmäßige Arbeitszeit von 38 Stunden/Woche
  • Anspruch auf NetzCard 2. Klasse
  • zu Beginn Deiner Ausbildung/Deines Studium einmaliger Lernmittel-Zuschuss in Höhe von 100€ brutto

Als ausbildungsintegriert Dual Studierender in der Ausbildungsphase sind für Dich auch die Regelungen für die Azubis relevant. Diese betreffen z. B. 

  • Ausbildungszeit an Berufsschultagen
  • Freistellung vor Prüfungen
  • Übernahme in ein Arbeitsverhältnis
  • regelmäßige Einsatzzeit beträgt 38 Stunden/Woche
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Konzernbetriebsvereinbarung Nachwuchskräfte

In der KBV Nachwuchskräfte wird definiert, was eine duale Berufsausbildung im DB-Konzern bedeutet und wie diese abläuft. Die Bestimmungen der KBV Nachwuchskräfte bauen auf den bestehenden Prozessen und Regelungen auf.

In der KBV Nachwuchskräfte sind bezüglich des Dualen Studiums Regelungen zu folgenden Themen enthalten:      

  • Grundsätze des Dualen Studiums bei der DB
  • Grundsätze der Betreuung von Dual Studierenden
  • Grundsätze zu Praxiseinsätzen im Dualen Studium
  • Möglichkeit eines zinsfreien Darlehens für Aufwendungen, die im sachlichen Zusammenhang mit dem Studium stehen
  • Dokumentation von Qualifikationen und Kompetenzen
  • Grundsätze der Übernahme von Dual Studierenden
  • Entwicklungswege und Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung
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Freistellung bei Prüfungsleistungen

In der Regel finden die Prüfungen der Hochschule in der Theoriephase statt. Falls sie in eine Praxisphase fallen, gibt es Freistellungsregelungen. Für den Fall, dass Du während einer Praxisphase Prüfungsleistungen für die Hochschule ablegen musst, gelten die folgenden Freistellungsregelungen.

Erstellung der Bachelorthesis

Für das Schreiben der Bachelorthesis gilt eine Freistellung vom „Tagesgeschäft“ von 50% der durch die Hochschule vorgegebenen Bearbeitungszeit, wobei die Studierenden jedoch auch während der Freistellung im Betrieb an der Bachelorthesis schreiben und nur bei Bedarf bis zu einer Woche vom Arbeitsplatz entfernt arbeiten. Die Freistellung vom Tagesgeschäft gilt nicht für Arbeitsinhalte, die unmittelbar in die Bachelorthesis einfließen. Ausnahmen gelten nur, wenn die Hochschule oder die jeweils betreuende Fachabteilung eine andere Regelung vorsieht.

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Mündliche Bachelorprüfung

Dual Studierende werden für eine in der Praxisphase stattfindenden mündliche Bachelorprüfung (z. B. Kolloquium, Verteidigung der Bachelorthesis) freigestellt. Dies gilt auch im Fall einer erforderlichen Wiederholungsprüfung.

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Modulprüfungen

Die Studierenden werden nur für den Tag der Prüfungen freigestellt.

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Mündliche Prüfung

Im Falle der mündlichen (Transfer-) Prüfung, die semesterübergreifende Inhalte beinhalten, werden die Studierenden neben dem Tag der Prüfung zusätzlich 2 Tage zur Prüfungsvorbereitung freigestellt (ohne Anwesenheitspflicht).
 

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