Regelungen
1. Fahrten eines Dual Studierenden zur Hochschule sowie zu Veranstaltungen auf Veranlassung der Hochschule sind keine Firmenreisen.
2. Für Fahrten eines Dual Studierenden zu konzerneigenen Lern-, Ausbildungs- und Trainingszentren innerhalb der politischen Gemeinde des Stammeinsatzortes werden keine Verpflegungsmehraufwendungen erstattet. Darüber hinaus erfolgt bei sonstigen Firmenreisen während des Dualen Studiums keine Erstattung des Verpflegungsmehraufwands, soweit es sich um Firmenreisen vom Stammeinsatzort des Dual Studierenden zu einem betrieblichen Praxisstandort handelt. Bei Praxiseinsatzes besteht insofern bei der Reisekostenabrechnung die Verpflichtung, als Reisezweck "Praxiseinsatz für Dual Studierende" anzugeben.
3. Nimmst Du im Rahmen Deines Dualen Studiums fachliche Aufgaben Deines ausbildenden Bereichs oder des Bereichs wahr, die im Rahmen des Einsatzes am Praxisstandort zugeordnet sind, und machst in diesem Zusammenhang Firmenreisen, erhältst Du neben den sonstigen Reisekosten auch Verpflegungsmehraufwendungen.
Weitere Informationen
Hier findest Du alle relevanten Informationen bezüglich der Wegezeitentschädigung.
(Hinweis: Einen Zugang zu "Meine DB" erhältst Du ab dem ersten Tag bei der DB).
Absolvierst Du einen längeren aber vorübergehenden Einsatz außerhalb Deines Stammeinsatzortes und kannst die Strecke nicht pendeln (90 Min. Fahrzeit/Strecke ist zumutbar), such Dir eine Unterkunft und beachte dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot. Du erhältst in Anlehnung an die Richtlinie "Doppelte Haushaltsführung" und einen Mietkostenzuschuss von monatlich max. 800 €.
Die Firmenreisen Richtlinie gilt übrigens sowohl in Deutschland als auch im Ausland für Aufenthalte bis max. 3 Monaten. Wir haben Dir die Regelungen hier anschaulich zusammengefasst. Detailinfos zu Auslandsaufenthalten findest Du hier.
Bist Du ausbildungsintegriert Dual Studierende:r? Dann findest Du hier die Zusammenstellung der Regelungen, die für Dich gelten.