1. Fahrten eines Dual Studierenden zur Hochschule sowie zu Veranstaltungen auf Veranlassung der Hochschule sind keine Firmenreisen.
2. Für Fahrten eines Dual Studierenden zu konzerneigenen Lern-, Ausbildungs- und Trainingszentren innerhalb der politischen Gemeinde des Stammeinsatzortes werden keine Verpflegungsmehraufwendungen erstattet. Darüber hinaus erfolgt bei sonstigen Firmenreisen während des Dualen Studiums keine Erstattung des Verpflegungsmehraufwands, soweit es sich um Firmenreisen vom Stammeinsatzort des Dual Studierenden zu einem betrieblichen Praxisstandort handelt. Bei Praxiseinsatzes besteht insofern bei der Reisekostenabrechnung die Verpflichtung, als Reisezweck "Praxiseinsatz für Dual Studierende" anzugeben.
3. Nimmst Du im Rahmen Deines Dualen Studiums fachliche Aufgaben Deines ausbildenden Bereichs oder des Bereichs wahr, die im Rahmen des Einsatzes am Praxisstandort zugeordnet sind, und machst in diesem Zusammenhang Firmenreisen, erhältst Du neben den sonstigen Reisekosten auch Verpflegungsmehraufwendungen.