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Regelungen

1. Fahrten eines Dual Studierenden zur Hochschule sowie zu Veranstaltungen auf Veranlassung der Hochschule sind keine Firmenreisen.

2. Für Fahrten eines Dual Studierenden zu konzerneigenen Lern-, Ausbildungs- und Trainingszentren innerhalb der politischen Gemeinde des Stammeinsatzortes werden keine Verpflegungsmehraufwendungen erstattet. Darüber hinaus erfolgt bei sonstigen Firmenreisen während des Dualen Studiums keine Erstattung des Verpflegungsmehraufwands, soweit es sich um Firmenreisen vom Stammeinsatzort des Dual Studierenden zu einem betrieblichen Praxisstandort handelt. Bei Praxiseinsatzes besteht insofern bei der Reisekostenabrechnung die Verpflichtung, als Reisezweck "Praxiseinsatz für Dual Studierende" anzugeben.

3. Nimmst Du im Rahmen Deines Dualen Studiums fachliche Aufgaben Deines ausbildenden Bereichs oder des Bereichs wahr, die im Rahmen des Einsatzes am Praxisstandort zugeordnet sind, und machst in diesem Zusammenhang Firmenreisen, erhältst Du neben den sonstigen Reisekosten auch Verpflegungsmehraufwendungen.

Weitere Informationen

In der Meine DB findest Du alle relevanten Informationen bezüglich der Wegezeitentschädigung. (Hinweis: Einen Zugang zu "Meine DB" erhältst Du ab dem ersten Tag bei der DB).

Absolvierst Du einen längeren aber vorübergehenden Einsatz außerhalb Deines Stammeinsatzortes und kannst die Strecke nicht pendeln (90 Min. Fahrzeit/Strecke ist zumutbar), ist die Anmietung einer Unterkunft möglich. Stimme dich hierzu mit deinem/r NGK ab und beachte dabei das Wirtschaftlichkeitsgebot.

Bei einer längeren befristeten Auswärtstätigkeit ist die Anmietung einer Unterkunft möglich. In diesen Fällen richten sich die Anmietung sowie die Kostenerstattung nach der Richtlinie Doppelte Haushaltsführung (RRil 060.0001 - siehe Übersichten oben). 

Es ist grundsätzlich möglich, dass Du mit Mitstudierenden eine gemeinsame Wohnung mietest. Für die Abrechnung ist es aber notwendig, dass jede Person eine eigene Rechnung mit dem eigenen Anteil der Kosten hat.

Du kannst auch Zeitfahrkarten (Monat-/Jahreskarten) nach Rücksprache mit Deiner Führungskraft nutzen, wenn sie dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Diese Fahrkarten müssen immer zusammen mit einer Firmenreise abgerechnet werden, die in dem jeweiligen Zeitfenster angefallen ist.

Detailinfos zu Auslandsaufenthalten findest Du hier.